Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

EVA – Externe verantwortungsvolle Assistenz
Bilz 33, 34633 Ottrau – vertreten durch Bernadett Quickert

 

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Rangfolge

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen EVA – Externe verantwortungsvolle Assistenz (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern i. S. d. § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“) über Assistenz-, Büroorganisations-, Telefondienst- und Kommunikationsleistungen.

1.2 Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, sofern der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3 Rangfolge:
(a) individuell geschlossener Dienstleistungsvertrag inkl. Leistungsbeschreibung
(b) Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gem. Art. 28 DSGVO
(c) diese AGB

1.4 Verbraucher sind von der Nutzung der Leistungen ausgeschlossen.

 

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag entsteht durch Annahme eines schriftlichen Angebots oder durch Leistungsbeginn.

2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Dienstleistungsvertrag sowie der Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer schuldet Dienstleistungen, keinen bestimmten Erfolg (kein Werkvertrag).

2.3 Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung, keine Inkassodienstleistungen und keine rechtsgeschäftliche Vertretung des Auftraggebers. Telefonische oder schriftliche Kommunikation im Namen des Auftraggebers erfolgt ausschließlich organisatorisch und basiert auf den Vorgaben des Auftraggebers.

2.4 Wichtiger Hinweis für Telefondienstleistungen:
Der Auftragnehmer übernimmt keine Annahme oder Weitergabe von Notrufen, Fristsachen, rechtsverbindlichen Erklärungen oder geschäftskritischen Meldungen, die zwingende sofortige Handlungen erfordern. Der Auftraggeber hat hierfür eigene Vorkehrungen zu treffen.

2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt Vertragspartei und stellt sicher, dass Subunternehmer zur Geheimhaltung und DSGVO-Einhaltung verpflichtet werden.

2.6 Vor-Ort-Einsätze erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung; Reisezeit- und -kosten werden zusätzlich berechnet.

 

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers („Bringschuld“)

 

3.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Passwörter, Tools und Weisungen rechtzeitig zur Verfügung.

3.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass bereitgestellte Daten, Inhalte und Weisungen rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

3.3 Kennzeichnung besonderer Vertraulichkeit:
Sensible Informationen (z. B. medizinische Daten, steuerliche Informationen, Personalakten) müssen vom Auftraggeber ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.

3.4 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Bearbeitungszeiten; der zusätzliche Aufwand kann berechnet werden.

 

4. Servicezeiten, Verfügbarkeit und Reaktionszeiten

4.1 Die telefonische Service-Verfügbarkeit erfolgt – sofern nicht abweichend vereinbart – montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr (Feiertage am Sitz des Auftragnehmers ausgenommen).

4.2 Eingehende Anfragen und Telefonate werden innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs schnellstmöglich, spätestens innerhalb eines Werktages, bearbeitet. Reaktionszeiten sind Service-Level-Ziele, keine Garantien.

4.3 Außerhalb der Servicezeiten besteht keine Verpflichtung zur Erreichbarkeit oder Bearbeitung.

 

5. Vergütung, Abrechnung, Preisänderungen

5.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag (z. B. Pauschalen, Stundenkontingente). Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet; angefangene Stunden werden voll berechnet.

5.3 Spesen und Reisekosten werden gemäß Vertrag gesondert abgerechnet.

5.4 Der Auftragnehmer kann Preise einmal jährlich mit 6-wöchiger Ankündigungsfrist anpassen. Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich kündigen.

 

6. Zahlungsbedingungen, Verzug

6.1 Rechnungen sind – sofern nicht abweichend vereinbart – im Voraus zu zahlen und innerhalb von 10 Tagen fällig.

6.2 Bei Verzug gelten § 288 BGB, insbesondere:

  • Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über Basiszinssatz
  • 40 € Pauschale
  • Mahnkosten

6.3 Bei Zahlungsverzug darf der Auftragnehmer Leistungen nach vorheriger Ankündigung zurückbehalten oder einstellen.

6.4 Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.

 

7. Leistungsänderungen

Change Requests gelten erst als beauftragt, wenn diese schriftlich bestätigt wurden. Bis dahin wird nach bisherigem Umfang gearbeitet.

 

8. Rechte an Arbeitsergebnissen, Nutzungsrechte

8.1 Sämtliche vorbestehenden Materialien, Vorlagen, Methoden, Tools und Know-how verbleiben beim Auftragnehmer.

8.2 An den im Rahmen der Leistung erstellten Dokumenten, Texten, Telefonnotizen, Prozessen, Vorlagen und organisatorischen Systemen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung.

8.3 Weitergehende Nutzungen (z. B. Veröffentlichung, Weitergabe, Lizenzierung) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

8.4 Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte an bereitgestellten Inhalten ein.

 

9. Vertraulichkeit und Geheimnisschutz

9.1 Beide Parteien bewahren alle vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich.

9.2 Die Pflicht gilt unbegrenzt über das Vertragsende hinaus.

9.3 Ausnahmen bestehen nur bei öffentlich zugänglichen oder rechtmäßig erlangten Informationen sowie gesetzlichen Offenlegungspflichten.

 

10. Datenschutz, Auftragsverarbeitung

10.1 Da der Auftragnehmer regelmäßig personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien zwingend vor Leistungsbeginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gem. Art. 28 DSGVO.

10.2 Ohne bestehende und unterschriebene AVV erfolgt keine Datenverarbeitung.

10.3 Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

10.4 Der Auftragnehmer setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) um und verpflichtet eingesetztes Personal zur Vertraulichkeit.

 

11. Leistungsstörungen

11.1 Der Auftragnehmer schuldet keine garantierten wirtschaftlichen Erfolge.

11.2 Beanstandungen sind innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen.

11.3 Die gesetzlichen Rechte des Dienstvertragsrechts bleiben unberührt.

 

12. Haftung

12.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12.4 Die Gesamthaftung ist – außer bei Vorsatz und Personenschäden – auf die im Zeitraum der letzten 12 Monate gezahlte Basisvergütung (mindestens jedoch 5.000 €) begrenzt. Mittelbare Schäden und entgangener Gewinn sind ausgeschlossen.

 

13. Datenrückgabe, Löschung & Aufbewahrungspflichten

13.1 Nach Vertragsende werden Unterlagen, Dateien und Zugangsdaten auf Wunsch des Auftraggebers herausgegeben oder datenschutzkonform gelöscht.

13.2 Gesetzliche Aufbewahrungsfristen des Auftragnehmers (z. B. steuerliche Pflichten) bleiben unberührt.

13.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Daten unbegrenzt zu speichern.

 

14. Laufzeit und Kündigung

14.1 Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Dienstleistungsvertrag.

14.2 Außerordentliche Kündigung ist möglich bei:
(a) Zahlungsverzug > 14 Tage
(b) Verstoß gegen Datenschutz/Vertraulichkeit
(c) unzumutbaren oder rechtswidrigen Arbeitsanweisungen

14.3 Kündigungen bedürfen der Textform.

14.4 Bereits geleistete Pauschalzahlungen werden nicht anteilig erstattet.

 

15. Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter oder Subunternehmer des Auftragnehmers während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach abzuwerben. Vertragsstrafe: 5.000 €.

 

16. Referenzen

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nur nach vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.

 

17. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern gesetzlich zulässig.
Sollten Teile dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.

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